aws Digitalisierung - spezielle Konditionen/Bedingungen: Tiroler Digitalisierungsförderung

Fragen und Antworten

Die folgenden FAQ dienen zur Beantwortung offener Fragen vor und während der Antragstellung sowie im Zuge des laufenden Förderungsprojektes. Die FAQ geben einen grundsätzlichen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend ergänzt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich das Programmdokumet und die Richtlinie, die unter den „aws Digitalisierung - spezielle Konditionen/Bedingungen: Tiroler Digitalisierungsförderung Downloads“ zu finden sind.

Wie und wo kann die Förderung beantragt werden?
Diese Förderung des Landes Tirol ist ausschließlich über das digitale Einreichtool der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) einzureichen.
 

Wann (zeitlich) kann ein Förderungsantrag eingereicht werden?
Förderungsanträge sind ausnahmslos vor Beginn des Projektes einzureichen. Mit der Durchführung des Projektes darf nicht vor dem Anerkennungsstichtag, das ist in der Regel das Datum des Einbringens des Antrages begonnen werden.

Beginn des Projektes:

Als Beginn des Projektes gilt jedenfalls die rechtsverbindliche Bestellung, der Beginn der Arbeiten oder der Baubeginn, das Datum der ersten Lieferung oder Leistung der ersten Rechnung oder des Kaufvertrages oder der (An-)Zahlung, wobei kein Datum zeitlich vor dem Anerkennungsstichtag liegen darf. Der Kauf von Grundstücken oder Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen oder Preisauskünften gelten nicht als Projektbeginn. Das jeweilige Bestelldatum ist daher ebenfalls in der Abrechnung aufzulisten.

Sowohl das Datum der Bestellung/Beauftragung, Lieferung und Leistung, der Rechnung oder des Kaufvertrages, der (An-)Zahlung oder der Überweisung müssen nach Einbringung des Förderungsantrages liegen. Als Einbringung des Förderungsantrages gilt das Einlangen des Antrages.
 

Welche Unterlagen sind für die Einreichung bzw. die Beurteilung eines Förderungsantrages notwendig?

  • Aufstellung der spezifischen Investitionskosten (gegliedert nach Modulen)
  • Projekt- und Unternehmensbeschreibung anhand des Leitfadens Projektbeschreibung Tiroler Digitalisierungsförderung"
  • Vorschaurechnung für die nächsten 3 Geschäftsjahre
  • Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre

Sind gründende Personen oder Jungunternehmer*innen förderbar?
Gründende Personen können nicht gefördert werden. Förderungsnehmende Personen können nur Unternehmen sein, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest 5 Jahren bestehen bzw. deren Betriebsübernahme mindestens 5 Jahre zurückliegt.

Nicht als Neugründung gelten Unternehmen, die aus einer Unternehmensauf- oder -abspaltung hervorgegangen sind, wenn

  • das ursprüngliche Unternehmen zumindest seit 5 Jahren bestanden hat und das „neue Unternehmen“ dessen Betriebstätigkeit übernimmt/fortführt oder
  • insgesamt eine zumindest 5-jährige operative Tätigkeit (Vorgänger*in und neues Unternehmen) nachgewiesen werden kann.


Können nur KMU oder auch Großunternehmen gefördert werden?
Es können Unternehmen aller Größenordnungen eine Förderung beantragen.
 

Wie oft kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden?
Pro Unternehmen und pro Digitalisierungsvorhaben kann im Rahmen der gültigen Richtlinien nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Pro Unternehmen bedeutet, dass auch verbundene Unternehmen (d. h. Verflechtungen über 50 %) zu berücksichtigen sind. Sollte daher bereits eine Förderung eines Unternehmens im verflochtenen Verbund ausgesprochen worden sein, ist keine weitere Förderung möglich.
 

Können Kooperationsgemeinschaften bei gemeinsamer Umsetzung eines Digitalisierungsprojektes gefördert werden?
Kooperationsgemeinschaften können sein:

  • Schuldnergemeinschaften
  • Joint-Ventures
  • ARGEs
  • verbundene Unternehmen
  • sonstige wirtschaftliche Kooperationen (Kund*innen/Lieferant*innen, etc.)

Es muss im Projekt einen Leader, welcher die Schirmherrschaft für das Projekt übernimmt, benannt werden. Dieser Leader ist auch die antragstellende Person, Projektansprechpartner und Förderungshauptadressat. Alle weiteren Proponenten sind zusätzliche Förderungsadressaten und die Förderung wird nach einem festgelegten Schlüssel basierend auf den Projektkosten verteilt. Die Projektunter- und Obergrenzen gelten für das Gesamtprojekt. Jeder einzelne Proponent muss die Formalkriterien der Richtlinien erfüllen.
 

Sind nur Tiroler Unternehmen oder auch Investitionen außerhalb des Bundeslandes Tirol förderungsfähig?
Der Firmensitz des antragstellenden Unternehmens oder der Investitionsstandort bzw. die Aktivierung und Hauptumsetzung des Projektes muss im Bundesland Tirol stattfinden. Unternehmen mit Filialen/Betriebsstätten in anderen Bundesländern kommen daher als Antragsteller nur in Frage, wenn der Kern der Investition im Bundesland Tirol umgesetzt/aktiviert wird.
 

Sind Betriebsaufspaltung (in Besitzer-/Betreiber-Unternehmen) förderbar?
Investiert das nicht oder nur geringfügig operativ tätige Unternehmen (= Besitzgesellschaft, i. d. R. Holding/Muttergesellschaft) und vermietet die Investition bzw. stellt die Investition dem operativen Unternehmen (= Betreiber, i. d. R. Tochterunternehmen) zur Verfügung, so ist die Förderung in Form einer Schuldnergemeinschaft möglich, wenn es sich dabei zwischen Besitzer und Betreiber um weitgehend identische Eigentümer/Gesellschafter (über 75 % Identität) handelt.
 

Sind Leistungsverrechnungen innerhalb verflochtener Unternehmen förderungsfähig?
Werden Leistungen von im Unternehmensverbund stehenden oder verflochtenen Unternehmen bei Projektdurchführung für das antragstellende Unternehmen erbracht, so sind diese in Form von Rechnungen abzubilden. Der Rechnungsinhalt darf nur die Herstellungsselbstkosten – ohne etwaigen Aufschlag – umfassen.

Werden Leistungen durch die Mitarbeit von Personal eines verflochtenen Unternehmens erbracht, welches nicht laufend (d. h. nur zeitweise) am Projekt mitarbeitet so sind die anfallenden Personalkosten auf Basis

  • eines Werkvertrags
  • unter Erfassung der Gesamtstunden, die für das Projekt aufgewendet wurden und mit Beschreibung der jeweiligen Tätigkeit (Stundenliste lt. Abrechnungsvorlage) sowie
  • unter Vorlage der Verrechnungshonorarnote

vorzulegen.
 

Kann ein Automatisierungs-/Rationalisierungsprojekt gefördert werden?
Reine Automatisierungsprojekte (standardmäßige Umsetzung von Automatisierungslösungen) oder Projekte, die ausschließlich Rationalisierungsaspekte umfassen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
 

In welchem Zeitraum ist das Projekt umzusetzen?
Ein Projekt ist in der Regel innerhalb von 2 Jahren durchzuführen. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.
 

Wie viele „Module“ müssen eingereicht werden?
Es müssen zumindest 2 Module beantragt werden. Wenn Modul 1 „Konzept, Planung, Strategie“ nicht im Förderungsantrag enthalten ist, muss zumindest ein diesem Modul entsprechendes (ev. auch schon vorhandenes) Grundlagenpapier vorgelegt werden.
 

Gibt es Projektkostenuntergrenzen pro Modul?

  • Modul 1 „Planung, Konzept, Strategie“ und
    Modul 3 „Schulung, Qualifikation- und Kompetenzaufbau“ – mind. EUR 10.000,– förderbare Kosten
  • Modul 2 „Investition“ – mind. EUR 50.000,– förderbare Kosten

Wie erfolgt die Beschlussfassung über eine Förderung?
Die Förderungsentscheidung wird laufend durch das Land Tirol getroffen.
 

Sind Kombinationen mit anderen Bundes-/Landesförderungen möglich?
Ja, es gelten die beihilfenrechtlichen Obergrenzen. Die Einhaltung dieser Grenzen wird seitens der aws geprüft. Werden weitere Förderungsprogramme z. B. Zuschüsse, aws erp-Kredit, aws Garantien für das gleiche Projekt (d. h. die gleichen Projektkosten) in Anspruch genommen, so sind diese bei der beihilfenrechtlichen Obergrenze zu berücksichtigen. Sollten Richtlinien einer weiteren Landes-/Bundesförderung eine zusätzliche Förderung ausschließen, ist keine Kombination möglich.
 

Wie erfolgt der Nachweis/Abrechnung von Planungskosten?
Externe Planungskosten werden mittels Rechnungslegung (Honorarnoten) belegt.
Interne Planungskosten (= Personalkosten) sind durch Zeitaufzeichnungen und Personalkostenabrechnungen gemäß Abrechnungsleitfaden nachzuweisen.
 

Gibt es Einschränkungen bei internen oder externen Personalkosten?
Externe Kosten

  • max. EUR 1.000,– pro Tag
  • max. 7 Tage (wenn Schulungskosten gültig für Einreichungen bis 15.05.2019, entfällt ab 01.02.2020)
  • Limitierung in Höhe der internen Personalkosten

Interne Personalkosten
Die Berechnungsbasis für die förderbaren Stundensätze beinhaltet 32 % durchschnittliche Arbeitgeberabgaben, 14 Monatsgehälter, 42 Jahresarbeitswochen (entspricht 1.680 Jahresarbeitsstunden) und 20 % Gemeinkostenzuschlag (als Berechnungsformel im Abrechnungsformular „Personalkostengliederung“ hinterlegt).

Für Einzelunternehmerinnen und -unternehmer und geschäftsführende Gesellschafterinnen und Gesellschafter (> 25 % Beteiligung) von kleinen Unternehmen, bei denen keine gesonderten Gehaltsaufzeichnungen vorhanden sind, kann ein maximaler Stundensatz von 35,00 Euro anerkannt werden (diese führen Sie bitte im zweiten Teil der Tabelle unter "Gesellschafterinnen und Gesellschafter" an).
 

Welche Form der Schulung bzw. welche Schulungskosten sind förderbar?
Generelle Zielsetzung des Förderungsprogramms ist der Aufbau der digitalen Kompetenz der Unternehmensmitarbeiter*innen, wobei hier Barrieren in der direkten Anwendung neuer digitaler Arbeits-/Produktionsprozesse und Tätigkeiten abgebaut werden sollen, indem auch generelle Wissensinhalte über neue Techniken enthalten sind. D. h. eine isolierte interne Schulung, welche nur die Prozessabwicklung („training on the job“) beinhaltet, ist inhaltlich nicht ausreichend und somit nicht förderbar.

E-learning über Plattformen kann nur bei nachweislicher Verbuchung als Schulungsaufwand, bei entsprechendem Inhalt, und bei zusätzlichem Anfall von externen Erstellungskosten unterstützt werden.

Darüberhinausgehende Schulungen (z. B. laufende Softwareschulung, tourliche Mitarbeiter*innenausbildung, generelle Personalentwicklungsaufgaben), die nicht mehr in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung des Digitalisierungsprojektes stehen, sind ebenfalls nicht förderbar.

Für Einreichungen bis 15.05.2019 gilt: Eine Förderung ist nur bei Vorliegen von sowohl externen als auch internen Schulungskosten möglich. Interne Personalkosten betreffend Schulungen können nur gefördert werden, wenn diese als Schulungsaufwand verbucht werden. Interne Personalkosten betreffend Schulungen können nur gefördert werden, wenn diese als Schulungsaufwand verbucht oder eindeutig und nachvollziehbar als Schulungsaufwand im Zuge der Projektabrechnung deklariert werden können.

Für Einreichungen ab dem 01.02.2020 gilt: Eine Förderung wird nur mehr für externe Schulungskosten (Ausbildungstrainer*in, externe Aufwendungen für die Entwicklung und Implementation modernster Vermittlungstechniken von Lehr- und Lerninhalten) möglich.
 

Wie sind die Projektkosten nachzuweisen?
Die Kosten sind anhand einer Rechnungszusammenstellung mit dazugehörigen Belegen nachzuweisen.

Dies sind:

  • in der Regel Originalrechnungen (Definition der Rechnung laut Umsatzsteuergesetzgebung; wenn nötig inklusive Bestellungen, Lieferscheine usw.)
  • in der Regel vollständige Zahlungsbelege (z. B. Zahlscheine, Kassabelege, Auszüge aus elektronischen Zahlungsmedien, wurden die Rechnungen von Sammelüberweisungen bezahlt, wird eine Aufgliederung von Einzelbuchungen benötigt) – unternehmensinterne SAP-Ausdrucke werden als Zahlungsbestätigung nicht anerkannt.
  • Kontoauszüge als Nachweis über die erfolgte Zahlung (soweit erforderlich)
  • Aktivierungsnachweis bei Investitionen durch Wirtschaftsprüferin bzw. Wirtschaftsprüfer (Bestätigung auf der Rechnungszusammenstellung)
  • genaue Zeitaufzeichnungen (Muster für Personalstundenabrechnung zu verwenden)
  • diesbezügliche Jahreslohnkonten
  • die als Auflagen im Förderungsvertrag festgelegten weiteren Unterlagen

Detailinformationen sind dem Abrechnungsleitfaden (Anhang IV der Rahmenrichtlinien) zu entnehmen.
 

Können Eigenleistungen als förderbare Kosten anerkannt werden?
Nur im Modul 2 „Investition“ können Eigenleistungen als Investitionen anerkannt werden, wenn sie belegsmäßig (projektbezogene individuelle transparente Zeitaufzeichnungen, individuelle Lohnnachweise, Kalkulation des Stundensatzes) nachweisbar sind. Sie müssen jedenfalls aktiviert sein und im Rahmen des von der Förderungsnehmerin bzw. vom Förderungsnehmer auszuübenden Gewerbes gedeckt sein.

Für die Anrechenbarkeit von Eigenleistungen werden folgende Unterlagen benötigt:
Aktivierungsbestätigung des Steuerberaters, aus der ersichtlich ist, in welcher Höhe die Eigenleistungen und das verwendete Eigenmaterial bzw. Materialentnahmen im Anlagevermögen aktiviert werden bzw. aktiviert worden sind.
 

Können leasingfinanzierte Projekte gefördert werden?
Nein, leasingfinanzierte Vorhaben sind laut Richtlinien (Punkt 4) von einer Förderung ausgeschlossen.
 

Welche bzw. in welcher Höhe sind Reisekosten förderbar?

  • Kosten für Flug, Bahn, Autoreise (amtliches Kilometergeld)
  • Personalkosten – OHNE Diäten
  • Übernächtigung (max. EUR 150,– inkl. Frühstück)


Sind (Teil)-Abrechnungen nach Modulen möglich?
Teilabrechnungen nach Abschluss eines Moduls sind möglich, aber nicht zwingend.

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