HINWEIS:

Die Richtlinie nach dem KMU-Förderungsgesetz zu diesem Förderungsprogramm - im Regelfall für ein aws-Obligo bis Euro 750.000 - soll vom Bund in Kürze beschlossen werden und eine Wirksamkeit ab 1.1.2024 bekommen.

Um Verzögerungen zu vermeiden, können Garantieanträge ab 1.1.2024 unverändert gestellt werden. Da sich inhaltlich durch die Richtlinien ab 1.1.2024  bis auf die Nichtverlängerung der Vorabgarantien voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen ergeben werden, können als Anhaltspunkt für diese Anträge die bisherigen Richtlinien angewandt werden (mit Ausnahme der nicht verlängerten Vorabgarantien). Entscheidungen über eine Garantieübernahme können aber erst bei Vorliegen der endgültigen Garantierichtlinie getroffen werden. Es besteht kein Rechtanspruch auf Gewährung einer Garantie oder Ersatz des mit der Antragstellung verbundenen Aufwandes. Davon nicht betroffen sind Ansuchen nach dem Garantiegesetz (in der Regel ein aws-Obligo über Euro 750.000).

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aws Garantie

Rechtliches

Für Projekte ab einem Projektvolumen von EUR 1 Mio. wird in erster Linie die „aws-Garantierichtlinie 2022 gemäß GG 1977“ heranzuziehen sein, für Projekte bis zu dieser Größe in erster Linie die Richtlinie „Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-FG.

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