aws Technologie-Internationalisierung - spezielle Konditionen/Bedingungen: Internationale FTO

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Diese Information gibt einen Überblick über besondere Spezifikationen im aws-Programm "aws Technologie-Internationalisierung".

Diese Kondition beinhaltet die Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition eines Unternehmens durch die Vorbereitung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Freedom-to-Operate) und der Minimierung von Risiken beim Markteintritt mit einer österreichischen Technologie in einem Zielmarkt.

Förderbare Leistungen können folgende Inhalte umfassen:

  1. Professionelle Analysen der Freedom-to-Operate und/oder die Erarbeitung von Durchsetzungs- oder Verteidigungsstrategien unter Beachtung von technologischen Alleinstellungsmerkmalen und geistigem Eigentum. Damit können Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum und die mögliche unbewusste Verletzung von Rechten Dritter rechtzeitig erkannt werden und in weiterer Folge das Risiko von Schadensforderungen bzw. das Risiko von Markteintrittsverzögerungen mit der neuen Technologie (Blockierungseffekte) im Zielmarkt reduziert werden. 
  2. Kosten für die Erlangung des Schutzes von geistigem Eigentum (Nationalisierung/Regionalisierung, Validierung) betreffend die innovative österreichische Technologie für einen konkreten Zielmarkt.
  3. Innovationsunterstützende Dienstleistungen im Rahmen der Technologieinternationalisierung d. h. notwendige Zertifizierungen von Produktentwicklungen der innovativen österreichischen Technologie für einen konkreten Zielmarkt zum Zweck der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit. 
  4. Projektbezogene begleitende Innovationsberatungsdienste hinsichtlich des Schutzrechtsportfolios und der Schutzrechtsposition des Unternehmens für das konkrete Zielland durch die aws.

Höhe der Finanzierung

  • maximale Förderungshöhe: EUR 40.000,–
  • Förderungsquote: bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten


Laufzeit des Projektes
max. 18 Monate


Auszahlung
Der Zuschuss kann als einmaliger Betrag oder in zwei Teilbeträgen ausbezahlt werden. Die Auszahlung der ersten Rate erfolgt nach Annahme und Retournierung des Förderungsanbots sowie dem Nachweis der Beauftragung externer Dienstleistender und beträgt maximal 30 % der Förderungssumme. Die Auszahlung des Einmalbetrags oder der zweiten Rate erfolgen nach Projektabschluss, sowie Vorlage und Approbation eines Verwendungsnachweises bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Der Sachbericht besteht aus dem Endbericht gemäß der Vorlage, dem Evaluierungsdatenblatt sowie einer, zur Veröffentlichung geeigneten, barrierefreien deutschsprachigen Kurzfassung.


Förderbare Kosten
Drittkosten: Speziell hinsichtlich professioneller Freedom-to-Operate-Analysen, die Ausarbeitung konkreter Durchsetzungs- oder Verteidigungsstrategien, für Prüfungs- und Zulassungsverfahren im Zusammenhang mit Technologieanpassungen für den ausgewählten Zielmarkt sowie die Nationalisierung/Regionalisierung und Validierung für den ausgewählten Zielmarkt  (z. B. Beratung durch ein Patentamt, Honorare für Patentanwält*innen, Laboratorien, Zertifizierungsstellen und Normungsinstitute, Monitoring- und Recherchekosten, Rechtsberatung, Prüfungsgebühren, amtliche Gebühren, Übersetzungskosten)

Kosten für Standardzertifizierungen des EU-Raums (z. B. CE-Kennzeichnung, o. ä.) oder
Zertifizierungen von Pharma- und Medizinprodukten, Lebensmitteln, o. ä. sind von einer Förderung ausgenommen.

  • Beantragung über aws Fördermanager
     
  • Es erfolgt die inhaltliche Begutachtung und Förderungsempfehlung basierend auf den Auswertungen und Empfehlungen der aws. Das Ergebnis der Beurteilung der aws ist eine Förderungsempfehlung (inklusive allfälliger Auflagen und/oder Bedingungen) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
     
  • Unterlagen für den Antrag
    • Jahresabschlüsse der letzten zwei Wirtschaftsjahre
    • Planrechnung bestehend zumindest aus Plan-Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für die folgenden zwei Wirtschaftsjahre
    • detaillierte Projektbeschreibung (gemäß Vorlage im Anhang bei Antragsstellung)
    • für jede Konsortialpartnerorganisation: Formular Konsortialpartnerorganisation (gemäß Vorlage im Anhang bei Antragsstellung)
    • geplante Kostenaufstellung zu einzelnen Kostenpositionen (gemäß Vorlage im Anhang bei Antragsstellung)
    • Auflistung bisheriger Schutzrechtsanmeldungen im Zusammenhang mit dem Projektvorhaben (gemäß Vorlage im Anhang bei Antragsstellung)

Ihre Ansprechpersonen

Dipl.-Ing. Dr. Jürgen Pretschuh
IP Management

aws Technologie-Internationalisierung wird im Auftrag und aus finanziellen Mitteln des Bundesministeriums Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Rahmen des Programmes „TECTRANS – Programm zur Förderung der Technologieinternationalisierung des BMK“ von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) abgewickelt.

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