aws Technologie-Internationalisierung - spezielle Konditionen/Bedingungen: Internationale Marktstudien

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Diese Information gibt einen Überblick über besondere Spezifikationen im aws-Programm "aws Technologie-Internationalisierung".

Förderbare Vorhaben sind die Erarbeitung und Durchführung von Studien, anhand derer nicht nur dem österreichischen Technologieunternehmen aufgezeigt wird, wie österreichische Technologie im internationalen Wettbewerb im Zielland nachhaltig verankert werden kann, sondern anhand derer auch für die (potentielle) Kundschaft im Ausland eine (kaufentscheidungs-)relevante Wissensbasis für den Mehrwert bzw. den Innovationsgehalt der österreichischen Technologie (Produkte bzw. technologiebezogene Dienstleistungen) geschaffen wird. 

Förderbare Studien können bspw. folgende Themenstellungen zum Inhalt haben:

  1. Untersuchungen anhand derer aufgezeigt wird, wie österreichische Technologie im internationalen Wettbewerb bei Kund*innen im Zielland nachhaltig verankert werden kann. Dabei soll insbesondere der Mehrwert bzw. Innovationsgehalt der österreichischen Technologie bzw. Dienstleistung für die jeweiligen Kund*innen unter Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten (bspw. Anforderungs- und Nutzungsprofil, Marktspezifika) dargestellt werden. Davon sind bspw. technologische Marktanalysen, Vergleiche mit jenen Produkten, die im Zielmarkt bereits erhältlich sind, sowie eine Analyse der Wettbewerbsvorteile der österreichischen Technologie (bspw. in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Lebensdauer, Kosten im Betrieb, Auswirkungen auf Umwelt und Klima, etc.) umfasst.
     
  2. Identifizierung und Entwicklung neuer Marktauftritts- bzw. Markteintrittsstrategien, bspw. im Vorfeld von Ausschreibungen öffentlicher Kund*innen sowie in Richtung industrieller Abnehmer*innen.

Höhe der Finanzierung

  • max. Förderungshöhe: EUR 100.000,–
  • Förderungsquote: bis zu 80 % der Projektkosten


Laufzeit des Projektes
max. 18 Monate


Auszahlung
Die Förderung wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt:

  • Die Auszahlung der ersten Rate erfolgt nach Annahme und Retournierung des Förderungsanbots. Die erste Rate beträgt maximal 30 % der Förderungssumme.
  • Die Auszahlung der zweiten Rate (70 % der Förderungssumme) erfolgt nach Projektabschluss, sowie Vorlage und Approbation eines Verwendungsnachweises bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.
  • Der Sachbericht besteht aus der Endversion der Studie laut Förderungsantrag sowie dem Evaluierungsdatenblatt gemäß der Vorlage. Die Endversion der Studie ist in deutscher oder englischer Sprache sowie als Kurzfassung gemäß der Vorlage in deutscher und englischer Sprache sowie in der Amtssprache des Ziellandes gemäß Förderungsantrag zu übermitteln. Die deutschsprachige Kurzfassung ist als barrierefreies Dokument zu übermitteln.


Förderbare Kosten
Studienkosten: Standorts-, Machbarkeits-, Wettbewerbs- und Marktanalysen, etc. dies umfasst:

  • Personalkosten
  • Drittkosten (inkl. Übersetzungskosten): Für Beratungskosten gilt ein maximaler Stundensatz von EUR 150,– bzw. ein max. Tagsatz von EUR 1.200,–(Berechnungsgrundlage aws: 8 Stunden pro Tag).
  • Sach- und Materialkosten
  • Reisesachkosten
  • Beantragung über aws Fördermanager
  • Unterlagen für den Antrag
    • Jahresabschlüsse der letzten zwei Wirtschaftsjahre
    • Planrechnung bestehend zumindest aus Plan-Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für die folgenden zwei Wirtschaftsjahre
    • Projektbeschreibung (Vorlage) der jeweiligen Kondition
    • für jede Konsortialpartnerorganisation: Formular Konsortialpartnerorganisation (Vorlage), Jahresabschlüsse der letzten zwei Wirtschaftsjahre
    • Es ist mindestens ein Letter of Intent (LOI) eines österreichischen technologieproduzierenden Exportunternehmens (einschließlich Unternehmen, die technologiebezogene Dienstleistungen im Export erbringen) aus der betreffenden Branche bzw. dem Technologiefeld sowie eine Stellungnahme des AußenwirtschaftsCenters der WKO oder von einem*r Technologieattaché*é des BMK beizulegen, mit denen belegt wird, dass, und in welcher Form die Studienergebnisse für die Vermarktung österreichischer Technologien im Zielland herangezogen werden. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung in Form eines Letter of Commitment (LOC) vorzulegen, mit dem sich das österreichische technologieproduzierende Exportunternehmen (einschließlich Unternehmen, die technologiebezogene Dienstleistungen im Export erbringen) zur Mitwirkung im Rahmen von Evaluierungsmaßnahmen bereit erklärt. Diesbezüglich ist die von der aws zur Verfügung gestellte Mustervorlage verpflichtend zu verwenden.
    • Es ist ein geeigneter Nachweis des konkreten Interesses an den Studienergebnissen bzw. dem darin behandelten Technologiefeld im Zielland beizulegen. Dieser Nachweis hat konkret auf das im Zielland adressierte Vorhaben Bezug zu nehmen und ist entweder durch eine in die Konzeption, Finanzierung und/oder Umsetzung involvierte Person bzw. eine Person mit Entscheidungsgewalt im Zielland zu unterzeichnen oder hat nachweislich auf offiziellen Kooperationsabkommen, Memoranda, Projektlisten oder ähnlichem zu basieren.
    • Detaillierter Zeit- und Kostenplan (Vorlage)
  • Es erfolgt die inhaltliche Begutachtung aller Anträge, für die die Formalprüfung positiv abgeschlossen wurde, nach Vorbereitung durch die aws durch eine seitens des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nominierte Fachkommission (Jury).

Ihre Ansprechpersonen

Alexandra Seidl
Deep Technologies

aws Technologie-Internationalisierung wird im Auftrag und aus finanziellen Mitteln des Bundesministeriums Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Rahmen des Programmes „TECTRANS – Programm zur Förderung der Technologieinternationalisierung des BMK“ von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) abgewickelt.

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