aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse - spezielle Konditionen/Bedingungen: Resilienz-Call

Der Call richtet sich an alle Unternehmen aus dem Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (auch Großunternehmen). Es sollen gezielt Investitionen gefördert werden, welche die Unternehmen resilient im Fall von Ausfällen der Versorgung mit elektrischer Energie machen (Blackouts).

  • Die Einreichung zum Call ist seit 1.7.2023 geschlossen. Derzeit ist kein Call geöffnet.

Branchen
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse


Unternehmensgröße
Unternehmen jeder Unternehmensgröße


Voraussetzungen

  • Sie investieren mindestens EUR 300.000,– in die Versorgungssicherheit
  • Geförderte Investitionen müssen Sie mindestens 5 Jahre nach Auszahlung behalten.
  • Vor der Genehmigung legen Sie uns für Positionen unter EUR 10.000,– zwei Vergleichsangebote vor, für Positionen über EUR 10.000,– drei Vergleichsangebote.
  • Der Antrag wird vor Projektstart gestellt.
  • Die Bestimmungen der Sonderrichtlinie sind erfüllt.
  • Investitionen mit dem Ziel
    • Betriebsanlagen in der Lebensmittelwirtschaft (einschließlich IT) bei Stromausfällen vor Schäden zu schützen
    • eine geordnete Stilllegung auch bei Ausfall der Stromversorgung zu ermöglichen und
    • das Wiederanlaufen der Produktion nach einem Stromausfall zu erleichtern.

Art der Förderung
Zuschuss


Höhe der Finanzierung
abhängig von Projektbewertung ab 19 %, max. jedoch EUR 1 Mio.


Förderbare Kosten
Alle folgenden direkt zurechenbaren und tatsächlich entstandenen Kosten – während der Projektdauer:

  • Bauinvestitionen
  • materielle Investitionen, z. B. für Maschinen
  • Planung und Beratung: bis zu 12 % der Gesamtinvestition


Projektdauer
Die Investitionen müssen bis 31.12.2024 abgeschlossen sein.


Auszahlung
Den Zuschuss zahlt die AMA aus – nach Projektende und nach Abnahme der Endabrechnung durch die aws: Zahlungsnachweise, Rechnungen etc.


Rückzahlung
nicht rückzahlbar


Kosten
keine


ergänzende Förderungen
Im Rahmen der AGVO und der De-minimis-Obergrenze können Sie mit dem Zuschuss folgende Förderungen kombinieren:

aws erp-Kredit
aws Garantie

  • gebrauchte Investitionen
  • Ankauf von Grundstücken
  • Personalkosten
  • Investitionen in landwirtschaftliche Urproduktion

Termine und Fristen
Der Call ist vom 19. April 2023 bis zum 30. Juni 2023, 24:00 Uhr geöffnet. Im Auswahlverfahren (30.11.2023) werden nur jene Förderungsanträge berücksichtigt, die bis zum Stichtag 28. September 2023, 24:00 Uhr vollständig sind. Unvollständige Förderungsanträge sind von diesem Auswahlverfahren ausgeschlossen.


Antrag und Genehmigung

  1. Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager.
  2. Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
  3. Bei Bedarf bitten wir Sie um weitere Unterlagen.
  4. Wir prüfen zuerst die wichtigsten inhaltlichen und formalen Kriterien.
  5. Wir besuchen Sie vor Ort und klären mit Ihnen die Projektdetails.
  6. Ein Beirat beurteilt und reiht die eingereichten Projekte nach einem Bewertungsschema – wobei jedes Projekt, das den Zielen des Calls entspricht, automatisch die Mindestpunkteanzahl erreicht.


Dauer der Genehmigung
5 bis 7 Monate. Die Entscheidung fällt in der Sitzung des Förderungsbeirates am 30. November 2023. Nach der vorliegenden formalen Bestätigung durch die Bundesländer werden die Förderungsverträge über den aws Fördermanager ausgestellt.

Ihre Ansprechpersonen

Mag. Bernhard Wipfel
Mag. Bernhard Wipfel
Kreditmanagement und Kofinanzierungen für Industrie
Mag.<sup>a</sup> Christine Micheler
Mag. Christine Micheler
Kreditmanagement und Kofinanzierungen für Industrie
Mag. Matthias Hutter
Mag. Matthias Hutter
Kreditmanagement und Kofinanzierungen für Industrie

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