aws Digitalisierung – spezielle Konditionen / Bedingungen: Künstliche Intelligenz
Diese Information gibt einen Überblick über die Spezielle Kondition/Bedingung Künstliche Intelligenz. Ziel von der Speziellen Kondition/Bedingung Künstliche Intelligenz ist die Steigerung der Anzahl an vertrauenswürdigen, innovativen KI-Vorhaben in Österreich.
Die Vergabe erfolgt im Rahmen von je einem Call im Jahr 2020 und im Jahr 2021 nach dem best-of Prinzip.
Ab 11. März 2021 können Anträge für die Förderung aws Digitalisierung - vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz ("KI") bis 22. April 2021, 12 Uhr eingereicht werden.
Nächste Schritte für Einreichungen aus dem 2. Call:
- Bekanntgabe Einladungen zum Bewertungsgremium: Anfang Juni 2021
- Bewertungsgremium (Videokonferenz): 11. Juni 2021
- Ausstellung Förderverträge: ab 23. Juni 2021
Webinare
Wir empfehlen Ihnen an einer digitalen Infohour teilzunehmen:
Anmeldung für den 19.02.2021 von 16:00 - 17:30 Uhr
Anmeldung für den 18.03.2021 von 16:00 - 17:30 Uhr
Anmeldung für den 13.04.2021 von 16:00 - 17:30 Uhr
Branchen
- zentrale Zukunftsbranchen wie Energie, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologien, Produktion, Mobilität und Gesundheit
Unternehmensgröße
Alle Unternehmensgrößen
Entwicklungsphase
Die Vorhaben können in unterschiedlichen Unternehmensphasen unterstützt werden:
- Vorgründungsphase (keine Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet)
- Gründungs- und erste Wachstumsphase
- Expansionsphase
Voraussetzungen
- Der Antrag wird vor Projektstart gestellt.
- Der Unternehmenssitz oder die Betriebsstätte liegt in Österreich.
- Die Obergrenze nach AGVO oder de-minimis muss eingehalten werden.
- Es wird ein vertrauenswürdiges, innovatives KI-Vorhaben umgesetzt.
Erfolgsquote
10 %
Art der Finanzierung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Finanzierung
Bei Anwendung von de-minimis:
- Bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten und bis zu EUR 200.000,–
Bei Anwendung der AGVO, Artikel 22, Beihilfen für junge innovative Unternehmen:
- Bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten und bis zu EUR 200.000,–
Bei Anwendung der AGVO, Artikel 25, für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:
- Bis zu 25 % und bis zu EUR 200.000,– für Großunternehmen.
- Bis zu 35 % und bis zu EUR 200.000,- für mittlere Unternehmen.
- Bis zu 45 % und bis zu EUR 200.000,- für kleine Unternehmen.
Laufzeit des Projekts
8 Monate
Förderbare Kosten
alle folgenden direkt projektbezogenen und tatsächlich entstandenen Kosten:
- Personalkosten, z. B. Gehälter, Löhne
- Ausbildungskosten
- Sachkosten – also materielle und immaterielle Investitionen, wie z. B. Software-Lizenzen, Patente
- Drittkosten, z. B. für Beratung, Software-Entwicklung
Dauer der Genehmigung
1–3 Monate
Auszahlung
Sie erhalten den Zuschuss in drei Tranchen nach Erreichen vorab definierter Meilensteine.
Rückzahlung
nicht rückzahlbar
Kosten
keine
Ergänzende Förderungen
- Projekte, bei denen vertrauenswürdige künstliche Intelligenz nicht zentraler Projektinhalt ist.
- Projekte, bei denen der Einsatz von künstlicher Intelligenz keinen wesentlichen technischen oder wirtschaftlichen Vorteil bringt.
- Projekte, bei denen das Kern Know-how nicht im einreichenden Unternehmen liegt.
- Projekte, die die formalen und inhaltlichen Kriterien (siehe Programmdokument) nicht erfüllen.
- Projekte die vor Antragseinreichung begonnen wurden.
- Projekte für die eine Ausfinanzierung nicht dargestellt werden kann.
- Beantragung ausschließlich über aws Fördermanager
- Einreichung: Die Einreichung für den 2. Call ist von 11. März 2021 bis 22. April 2021, 12 Uhr möglich.
- Bitte verwenden Sie die verpflichtenden Vorlagen
- Die formale und inhaltliche Prüfung erfolgt durch die Expertinnen und Experten der aws
- Positiv bewertete Projekte präsentieren ihr Vorhaben vor einem externen Bewertungsgremium.
- Die Förderungsentscheidung erfolgt durch die aws auf Basis der Förderungsempfehlung des externen Bewertungsgremiums.
- Das Ergebnis wird am 22. Juni 2021 bekanntgeben.
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