aws Digitalisierung – spezielle Konditionen/Bedingungen: Künstliche Intelligenz

Die beiden Calls der Förderung aws Digitalisierung – vertrauenswürdige künstliche Intelligenz sind bereits abgeschlossen, die geförderten Projekte sind bei der Umsetzung ihrer Vorhaben.

Derzeit gibt es keinen weiteren Call, für aktuelle Infos zu unseren Förderungsprogrammen abonnieren Sie bitte den aws Newsletter.

 

Diese Information gibt einen Überblick über die Spezielle Kondition/Bedingung Künstliche Intelligenz. Ziel von der Speziellen Kondition/Bedingung Künstliche Intelligenz ist die Steigerung der Anzahl an vertrauenswürdigen, innovativen KI-Vorhaben in Österreich.

Branchen

  • zentrale Zukunftsbranchen wie Energie, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologien, Produktion, Mobilität und Gesundheit


Unternehmensgröße
alle Unternehmensgrößen


Entwicklungsphase
Die Vorhaben können in unterschiedlichen Unternehmensphasen unterstützt werden:

  1. Vorgründungsphase (keine Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet)
  2. Gründungs- und erste Wachstumsphase
  3. Expansionsphase


Voraussetzungen

  1. Der Antrag wird vor Projektstart gestellt.
  2. Der Unternehmenssitz oder die Betriebsstätte liegt in Österreich.
  3. Die Obergrenze nach AGVO oder De-minimis muss eingehalten werden.
  4. Es wird ein vertrauenswürdiges, innovatives KI-Vorhaben umgesetzt.


Erfolgsquote
10 %

Art der Finanzierung
nicht rückzahlbarer Zuschuss


Höhe der Finanzierung
Bei Anwendung von De-minimis:

  • bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten und bis zu EUR 200.000,–

Bei Anwendung der AGVO, Artikel 22, Beihilfen für junge innovative Unternehmen:

  • bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten und bis zu EUR 200.000,–

Bei Anwendung der AGVO, Artikel 25, für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:

  • bis zu 25 % und bis zu EUR 200.000,– für Großunternehmen
  • bis zu 35 % und bis zu EUR 200.000,- für mittlere Unternehmen
  • bis zu 45 % und bis zu EUR 200.000,- für kleine Unternehmen


Laufzeit des Projekts
8 Monate


Förderbare Kosten
alle folgenden direkt projektbezogenen und tatsächlich entstandenen Kosten: 

  • Personalkosten, z. B. Gehälter, Löhne
  • Ausbildungskosten
  • Sachkosten – also materielle und immaterielle Investitionen, wie z. B. Softwarelizenzen, Patente
  • Drittkosten, z. B. für Beratung, Softwareentwicklung


Dauer der Genehmigung
1 bis 3 Monate


Auszahlung
Sie erhalten den Zuschuss in drei Tranchen nach Erreichen vorab definierter Meilensteine.


Rückzahlung
nicht rückzahlbar


Kosten
keine


Ergänzende Förderungen
aws erp-Kredit
aws Garantie
aws KI-Marktplatz

  • Projekte, bei denen vertrauenswürdige künstliche Intelligenz nicht zentraler Projektinhalt ist.
  • Projekte, bei denen der Einsatz von künstlicher Intelligenz keinen wesentlichen technischen oder wirtschaftlichen Vorteil bringt.
  • Projekte, bei denen das Kern-Know-how nicht im einreichenden Unternehmen liegt.
  • Projekte, die die formalen und inhaltlichen Kriterien (siehe Programmdokument) nicht erfüllen.
  • Projekte die vor Antragseinreichung begonnen wurden.
  • Projekte für die eine Ausfinanzierung nicht dargestellt werden kann.
  • Beantragung ausschließlich über aws Fördermanager
  • Einreichung: Der Call wurde am 22. April 2021 geschlossen, eine Einreichung ist nicht mehr möglich.
  • Bitte verwenden Sie die verpflichtenden Vorlagen
  • Die formale und inhaltliche Prüfung erfolgt durch die Expert*innen der aws.
  • Positiv bewertete Projekte präsentieren ihr Vorhaben vor einem externen Bewertungsgremium.
  • Die Förderungsentscheidung erfolgt durch die aws auf Basis der Förderungsempfehlung des externen Bewertungsgremiums.
  • Das Ergebnis wird am 22. Juni 2021 bekanntgeben.

    Ihre Ansprechpersonen

    Ing. Mag. Hannes A. Schwetz, CEFA
    Deep Technologies

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