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aws Deep Tech - Modul Seedfinancing

Die rechtlichen Grundlagen für die Programme der Finanzierungsvereinbarung sollen vom Bund in Kürze beschlossen werden und eine Wirksamkeit ab 1.1.2024 bekommen. Um Verzögerungen zu vermeiden, können Anträge dennoch ab 5.2.2024 unverändert gestellt werden

Da sich inhaltlich voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen ergeben werden, können für die Antragstellung als Anhaltspunkt die Entwurfsversionen der Rechtsgrundlagen (T&I Richtlinie, Programmdokumente) angewandt werden. Entscheidungen über eine Förderungszusage können aber erst bei Vorliegen der endgültigen Rechtsgrundlagen getroffen werden. Es besteht kein Rechtanspruch auf Gewährung einer Förderung oder Ersatz des mit der Antragstellung verbundenen Aufwandes. Sobald die Genehmigung der Rechtsgrundlagen erfolgt ist, wird die aws über den aws Newsletter  informieren.

Im Modul Seedfinancing – Deep Tech werden auf angewandter Forschung und Entwicklung basierende unternehmerische Gründungs- und Scale-up-Vorhaben unterstützt, die durch Entwicklung von Vorserien-Produkten, Produkten und Dienstleistungen einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden. Seedfinancing – Deep Tech-Vorhaben befinden sich in der Regel auf TRL 6 gemäß der EU-Definition.

aws Deep Tech - Modul Seedfinancing (Überblick)

Was wird gefördert?

Entwicklungsphase bis zum marktreifen Produkt

Branche

Deep-Tech Start-ups – z. B. Digitalisierung, IKT, Physical Science, GreenTech, Quantentechnologie, Life Science (Pharma/Biotech, Medizinprodukte inkl. Digital Health)

Zielgruppe

Deep Tech Start-ups

Förderungsverfahren/-instrument

Call | Zuschuss

Volumen

Volumen bis EUR 889.000,–
Zumindest 10 % der Gesamtkosten müssen aus finanziellen Mitteln der (künftigen) Gesellschafterinnen oder Gesellschafter aufgebracht werden.

Gender Bonus: Wenn dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung (eine oder mehrere) Frauen angehören, denen (zukünftig) in Summe mehr als 25 % der Geschäftsanteile gehören (werden), erhöht sich der gewährte Zuschuss auf bis zu 90 % der förderbaren Kosten bzw. maximal EUR 1.000.000.

Projektlaufzeit

2 bis 5 Jahre

Vertragslaufzeit insgesamt 9 bis 12 Jahre

Einreichtermin

vorläufige Antragsstellung vorbehaltlich beschlossener rechtlicher Grundlagen ab 05.02.2024

laufende Antragstellung über den aws Fördermanager

Dauer der Genehmigung

mehrere Entscheidungstermine im Jahr

Erfolgsquote

25 %

aws Deep Tech - Modul Seedfinancing (Details)

Branchen
Deep-Tech Start-ups – z.B.: Digitalisierung, IKT, Physical Science, Green Tech und Tech for Green, Quantentechnologie, Life Science (Pharma/Biotech, Medizinprodukte inkl. Digital Health)


Unternehmensgröße
Kleinunternehmen mit

  • weniger als 50 Mitarbeitende
  • weniger als 10 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme


Entwicklungsphase
Gründungsphase: bis 5 Jahre nach Gründung; Antragstellung bis 54 Monate nach Gründung


Voraussetzungen (Auszug)

  • Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens eingereicht.
  • Das Geschäftsmodell basiert auf einer außergewöhnlich hohen technologisch-wissenschaftlichen Herausforderung (Technologiesprung).
  • Das Unternehmen hat großes Wachstumspotential: In ein paar Jahren sind mehrere Mio. Umsatz und Finanzierungsrunden von mind. EUR 5 Mio. realistisch.
  • Das Team ist innovativ und engagiert, kompetent, gründungsorientiert und risikobereit.
  • Das Unternehmen muss eigenständig im Sinne der KMU-Definition der EU sein. Andere Unternehmen sind mit max. 24,9 % beteiligt, reine Finanzinvestor*innen mit max. 50%
  • Die Kriterien der Richtlinie und des Programmdokuments sowie die AGVO sind erfüllt.
  • Der Rahmen des Art. 22 AGVO von EUR 1000.000,– ist noch nicht ausgeschöpft.
  • Weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich sowie bei FAQs.


Besondere Voraussetzungen Schwerpunkt GREEN Seedfinancing:
Für Deep Tech Gründer*innen sowie Deep Tech Unternehmen, die die Seedfinancing-Voraussetzungen erfüllen UND deren künftiges Produkt- oder Serviceangebot im Bereich der Handlungsfelder des Green Deal der EU liegt. 

GREEN Seedfinancing-Schwerpunkte sind:

  • Klimaschutz: Klimaneutrale Gestaltung der EU bis 2050
  • Saubere Energie
  • Nachhaltige Industrie: Für nachhaltige und umweltfreundlichere Produktionszyklen
  • Mobilität: Förderung umweltverträglicher Verkehrsmittel
  • Nachhaltige Landwirtschaft & Vom Hof auf den Tisch: Gewährleistung einer nachhaltigeren Lebensmittelkette
  • Biodiversität: Maßnahmen zum Schutz unseres empfindlichen Ökosystems
  • Beseitigung der Umweltverschmutzung: Maßnahmen zur raschen und wirksamen Bekämpfung der Umweltverschmutzung
  • Gebäude und Renovierung: Notwendigkeit eines umweltfreundlicheren Bausektors

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der Programmlinie Preseed|Seedfinancing – Deep Tech “Modul Seedfinancing – Deep Tech“.


Erfolgsquote
25 %

Art der Finanzierung und Beratung

  • bedingt rückzahlbarer Zuschuss
  • Innovationsberatungsdienste zu Gründung und Wachstum sowie zu Innovationsschutz


Höhe der Finanzierung

  • bis zu EUR 1.000.000,– bei Anwendbarkeit des Genderbonus

Der Höchstbetrag der Förderung kann nur bei Anwendbarkeit des Genderbonus beantragt werden, ansonst beträgt die höchste Förderungssumme EUR 889.000,-

 

Förderungsintensität („Förderungsquote“).

Die Förderungsquote beträgt 80% der förderbaren Kosten, wobei 10% als Eigenkapital der Gesellschafter*innen einzuzahlen sind, weitere 10% können aus anderen definierten monetären Quellen wie z.B.: Umsätzen oder langfristigen Finanzierungen beigetragen werden. Bei Anwendung des Genderbonus erhöht sich die Förderungsintensität auf 90%, wobei 5% als Eigenkapital der Gesellschafter*innen einzuzahlen sind, weitere 5 % können aus anderen definierten monetären Quellen wie z.B.: Umsätzen oder langfristigen Finanzierungen beigetragen werden.

 

Laufzeit
Projektlaufzeit 4 bis 7 Jahre, davon Auszahlungszeitraum: 1 bis 2 Jahre, Vertragslaufzeit insgsamt 9 bis 12 Jahre


Förderbare Kosten

  • Kosten, die in direktem Zusammenhang mit Gründung eines Unternehmens stehen, z. B.

    • Personalkosten

    • materielle Investitionen, z. B. Maschinen, Güter, Betriebs- und Geschäftsausstattungen, bauliche Maßnahmen, Warenbestand

    • immaterielle Investitionen, z. B. Patente, Software, Mitarbeitendenausbildung

    • Betriebsmittel, z. B. Miete, Waren, Material

    • Marketing- und Vertriebskosten.

    • weitere Details zu den anerkennbaren Kosten finden Sie im Programmdokument und den FAQ


Auszahlung
Der Zuschuss wird in Tranchen ausbezahlt – jeweils nach Erreichen vorab definierter Meilensteine.


Rückzahlung
Zinsfrei rückzahlbar bei Gewinn oder Verkauf des Unternehmens oder einzelner Assets – innerhalb von 9 bis 12  Jahren


Kosten
keine


Ergänzende Förderungen
aws Connect
European Innovation Council/Horizon Europe

  • Kosten für routinemäßige Änderungen bestehender Produkte, Herstellungsverfahren oder Dienstleistungen; unspezifische Gebäudeausstattung
  • Investitionen in Geräte und Anlagen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Betriebsgegenstand des zu gründenden Unternehmens stehen (Fahrzeuge, Grundstücke, Immobilien, unspezifische Gebäudeausstattung u. a.)
  • Kosten für Produkte oder Weiterentwicklungen, die dem Stand der Technik entsprechen bzw. lediglich eine graduelle Weiterentwicklung zum Ziel haben (inkrementelle Innovationen)
  • Rechnungsbelege unter EUR 50,– exkl. USt.
  • Kosten, die vor Antragstellung entstanden sind
  1. Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager.
  2. Wir analysieren den Antrag nach Inhalts- und Formalkriterien.
  3. Wir laden Sie bei Bedarf zu einem Gespräch ein.
  4. Wir entscheiden, ob Sie Ihr Projekt der externen Jury präsentieren.
  5. Wir stimmen gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Unterlagen ab.
  6. Projekte aus dem Life-Science-Bereich werden vor der Jurysitzung durch den Ethikrat geprüft.
  7. Sie präsentieren Ihr Projekt der externen Jury (Pitch).

Wir informieren Sie in jedem Fall über unsere Entscheidung.

Ablauf im Detail (grafisch) | Ablauf im Detail (Text)


Dauer der Genehmigung
Abhängig von den Terminen der Jurysitzungen, die mehrmals pro Jahr stattfinden.

Spezielle Konditionen/Bedingungen: European Innovation Council (EIC) – Accelerator Plug-In

Der EIC Accelerator hilft KMU, mit ihren hochdisruptiven Innovationen vom Prototypen bis zur Marktreife zu kommen um dann international zu skalieren und global zu wachsen. Durch das nationale Zusatzinstrument des „EIC Accelerator Plug-In“ können Unternehmen, die bereits im Förderungsprogramm aws Seedfinancing – Deep Tech oder bei den FFG Basisprogrammen gefördert wurden, die erste Runde (Short Application) des EIC Accelerator Programmes überspringen und direkt einen Vollantrag einreichen.

Link zur Detailseite

Ihre Ansprechpersonen

Ing. Mag. Karl Schiller
Ing. Mag. Karl Schiller
Deep Technologies
Dipl.-Ing. Karl Biedermann, MBA, MSc
Dipl.-Ing. Karl Biedermann, MBA, MSc
Deep Technologies
Dipl.Ing. Paul Ullmann
Dipl.-Ing. Paul Ullmann
Deep Technologies | ICT & Physical Sciences“
Dr. Regina Weinmüllner
Dr. Regina Weinmüllner
Deep Technologies | Life Science

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